Zusammenkunft
Meist übernehmen die Krankenkassen den Einsatz einer Mütterpflegerin. Als Gesetzesgrundlage dienen der §24 h des SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung, zuzahlungsfrei) und der §38 des SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall, zuzahlungspflichtig). Voraussetzung ist, dass keine im Haushalt lebende Person zu dieser Zeit den Haushalt weiterführen kann. Sprich auch der Lebenspartner nicht in Elternzeit ist, zu der Zeit des Mütterpflegeeinsatzes. Bitte besprich das im Vorfeld (am besten im letzten Drittel der Schwangerschaft) schon mit Deinem Gynäkologen oder rufe direkt bei der Krankenkasse an und erkundige Dich. Auch die Geburtsklink kann nach Geburt eine Mütterpflegerin verordnen. Mit dieser Verordnung kontaktierst Du Deine Krankenkasse und besprichst/ beantragst die Kostenübernahme. Da das mit den Verordnungen manchmal etwas kniffelig ist, biete ich Dir an, dass Du mich vorab schon anschreibst und wir alles Weitere dann besprechen. Sollte die Kasse die Kosten nicht übernehmen, gibt es natürlich immer die Möglichkeit, dass Du die Fürsorge aus eigener Tasche bezahlst. Du kannst Dir die Stunden auch von anderen schenken lassen. Ich finde, dass das ein großartiges Geschenk ist, denn meist haben Mütter im Vorfeld schon alles besorgt, brauchen also keinen Strampler oder ähnliches mehr. Ein paar Stunden pro Woche für sich zu haben, ist Gold wert. Zahlst Du privat, rechne ich pro Stunde 30 Euro ab. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, ein Paket zu buchen. Das richtet sich nach Deinem Bedarf und meiner Kapazität. Kontaktiere mich gern dazu.